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FAQ

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung und was bedeutet das für meine Stadt? Welche Aufgaben nimmt die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW wahr? Gibt es finanzielle Fördermöglichkeiten?

Diese und weitere wichtige Fragen haben wir in unseren FAQs zusammengefasst. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Themengebieten sind unter den jeweiligen Rubriken verlinkt.

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung? Welche Aufgabe hat die Servicestelle dabei?

Kinderrechte verankern für Kinder und Jugendliche das Recht auf Beteiligung. Eine demokratische Gesellschaft muss von einer selbstständigen Beteiligungskultur aller Generationen in ihren Lebensbereichen geprägt sein. Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist daher in allen Planungs- und Entscheidungsprozessen zu festigen.

Als Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen (NRW) wollen wir, dass Kinder und Jugendliche mitbestimmen und mitentscheiden, wenn in den Städten und Gemeinden Politik für junge Menschen gemacht wird. Wir beraten Fachkräfte der Jugendhilfe/Jugendarbeit, im Jugendamt oder bei freien Trägern zu Beteiligungsprozessen. Ebenfalls unterstützen wir Verantwortungsträger der Kommunalpolitik, die sich beispielsweise im Jugendhilfeausschuss, im Rat, im Schulausschuss, in der Gemeinde oder Bezirksvertretung für die Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Wir begleiten außerdem alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene, die in ihrer Kommune mitreden wollen und sich in ihrer Gemeinde für Jugendbeteiligung stark machen möchten. Mehr zu "Über Uns"

Welche Kinder- und Jugendbeteiligungsangebote gibt es in NRW? Welche Akteure sind beteiligt?

Beteiligungsangebote für Kinder- und Jugendliche bestehen in Nordrhein-Westfalen in vielen verschiedenen Formen. Landesweit können immer mehr Beteiligungsangebote etabliert werden. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten in NRW gibt unsere Beteiligungs-Karte. Zur Karte

Als landesweite Servicestelle stimmen wir uns bei der kommunalen Fachberatung eng mit dem Kompetenzteam für Partizipation und einmischende Jugendpolitik beim LVR-Landesjugendamt im Rheinland ab. Wir sind außerdem Mitglied im Netzwerk Jugendpolitik NRW, um gemeinsam mit freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe Impulse für eine abgestimmte, eigenständige Jugendpolitik zu setzen und auf Bundesebene Mitglied im Bundesnetzwerk für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mehr zu "Partner und Netzwerke"

Wie gestalte ich Kinder- und Jugendbeteiligung in meiner Kommune? Sind die Angebote meiner Kommune ausreichend?

Um Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgreich zu gestalten sind viele unterschiedliche Faktoren zu beachten. Natürlich muss die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gewollt sein und unterstützt werden. Neben festgelegten Entscheidungsspielräumen ist es unabdingbar Ziele der Beteiligung transparent zu gestalten und den Fokus auf die Interessengebiete von Kindern und Jugendlichen zu legen. Auch ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen sind für eine eigenständige Kinder- und Jugendbeteiligung notwendig. Mehr Informationen zu den Voraussetzungen einer erfolgreichen Partizipation finden Sie bei der Vorstellung der Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mehr zu "Qualitätsstandards"

Welche Beteiligungsformen gibt es und welche ist die passende für meine Kommune?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einer Kommune zu realisieren. Dabei werden nicht nur individuelle Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt, sondern auch die jeweiligen kommunalen Gegebenheiten einbezogen. Möglich sind sowohl langfristig etablierte "Institutionen", wie z.B. Kinder- und Jugendparlamente, als auch themenbezogene Projekte, bei denen sich Kinder und Jugendliche gezielt für ein bestimmtes Thema einsetzen und in diesem Rahmen beteiligt werden. Unterschieden wird auch zwischen gewählten Gremien mit eigenen Rechten und offenen Foren (wie z.B. einem Jugendforum), die eine möglichst große Anzahl an Kindern und Jugendlichen ansprechen. Eine Übersicht über Beteiligungsformen auf kommunalpolitischer Ebene sowie durch Jugendverbände und in Schulen finden Sie auf unserer Website. Mehr zu "Beteiligungsformen"

Was gibt es rechtlich zu beachten?

Als wichtiger Bestandteil des demokratischen Prozesses ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung in unterschiedlichen gesetzlichen Ebenen normiert. Die UN-Kinderrechtskonvention festigt das Recht auf Beteiligung auf internationaler Ebene. In Deutschland hat der Bundesgesetzgeber Rechte von Kindern und Jugendlichen im Baugesetzbuch sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert. Auch die Länder wirken durch ihre Landesverfassungen und Kinder- und Jugendförderungsgesetze an der gesetzlichen Normierung mit. Direkte Auswirkung auf die Gestaltung der Jugendbeteiligung in den jeweiligen Kommunen haben darüber hinaus auch die Gemeindeordnungen der Bundesländer. Eine Darstellung der relevanten rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in NRW finden Sie auf unserer Website. Mehr zu "rechtliche Grundlagen"

Kostet die individuelle Beratung etwas? Wie werden eigene Beteiligungsprojekte gefördert?

Die Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW finanziert. Daher ist die Beratung für Sie kostenfrei. Workshops und Kosten für Moderation können wir bei Bedarf im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel bezuschussen. Beteiligungsprojekte können auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel des Kinder- und Jugendförderplans NRW finanziell unterstützt werden. Darüber hinaus fördert der LWL mit seinem Programm „Partizipation und Demokratie fördern“ Projekte freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Westfalen-Lippe. Weitere Informationen zu unseren Förderungsangeboten finden Sie auf unserer Website. Mehr zu "finanzielle Förderung"

Gibt es die Möglichkeit immer auf dem aktuellen Stand zur Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW zu sein? Wie kann ich die Newsletter der Servicestelle erhalten?

Die Servicestelle informiert über die aktuellen Themen und Termine der Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW über Mailinglisten. In der Mailingliste „Jugendbeteiligung-NRW“ werden interessante Veranstaltungen, Ausschreiben und Entwicklungen rund um das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung in NRW vorgestellt. Sie können sich selbst über die Website des LWL unter www.list.lwl.org/listinfo/jugendbeteiligung-nrw in die entsprechende Mailingliste eintragen.

Darüber hinaus führen wir für alle Fachkräfte, die vor Ort ein Kinder- und Jugendgremium betreuen, eine eigenständige Mailingliste. In dieser Form fördern wir den Austausch zwischen Gremienbetreuern, um Chancen und Herausforderungen der kommunalen Gremienarbeit gemeinsam zu nutzen. Außerdem führen wir regelmäßige Veranstaltungen zum Fachkräfteaustausch durch, die unterschiedliche kommunale Beteiligungsgremien vernetzen. Wenn Sie ein kommunales Kinder- und Jugendgremium betreuen und gerne in unserer "KiJuGre"-Mailingliste aufgenommen werden möchte, schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht an jugendbeteiligung@lwl.org.