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Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung von Beteiligungsvorhaben

Für Beteiligungsvorhaben gibt es Fördermittel des Landes, die von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beantragt werden können. Im Folgenden werden diese Fördermöglichkeiten des Landes sowie das Förderprogramm des LWL vorgestellt.

Förderungen durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW

Jährlich werden über den Kinder- und Jugendförderplan NRW Landesmittel zur Verfügung gestellt. Diese fließen u.a. in die Förderung von Jugendprojekten. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW verpflichtet die Landesregierung NRW für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen.

LWL-Programm „Partizipation und Demokratie fördern“

Der LWL fördert mit dem Programm „ Partizipation und Demokratie fördern“ Projekte freier und öffentlicher Träger der Jugendhilfe in Westfalen-Lippe.